Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Barbing

Wohngeld Beantragen in Barbing

Sie möchten in Barbing Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Barbing ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Barbing Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Barbing
Kirchstraße 12
93092 Barbing
Deutschland

Telefon:

09401- 9229-11

Fax:

09401- 80395

Email:

gemeinde@barbing.de

Webseite:

barbing.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Barbing - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Barbing

Barbing - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Barbing Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Barbing beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Barbing selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Barbing kann entweder per Telefon (09401- 9229-11) oder per E-Mail (gemeinde@barbing.de) kontaktiert werden. Webseite: barbing.de



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