Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Ried

Wohngeld Beantragen in Ried

Sie möchten in Ried Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Ried ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Ried Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgeramt in Ried
Sirchenrieder Str. 1
86510 Ried
Deutschland

Telefon:

08233- 78991-0

Fax:

08233- 78991-8

Email:

info@gemeinde-ried.de

Webseite:

gemeinde-ried.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Ried - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Ried

Ried - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Ried Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Ried beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Ried selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Ried kann entweder per Telefon (08233- 78991-0) oder per E-Mail (info@gemeinde-ried.de) kontaktiert werden. Webseite: gemeinde-ried.de



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