Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Wald

Wohngeld Beantragen in Wald

Sie möchten in Wald Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Wald ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Wald Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Wald
Hauptstr. 14
93192 Wald
Deutschland

Telefon:

09463 / 8404-0

Fax:

09463 / 840429

Email:

poststelle@gemeinde-wald.de

Webseite:

gemeinde-wald.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Wald - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Wald

Wald - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Wald Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Wald beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Wald selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Wald kann entweder per Telefon (09463 / 8404-0) oder per E-Mail (poststelle@gemeinde-wald.de) kontaktiert werden. Webseite: gemeinde-wald.de



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