Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Schwandorf

Wohngeld Beantragen in Schwandorf

Sie möchten in Schwandorf Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Schwandorf ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Schwandorf Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Schwandorf
Spitalgarten 1
92421 Schwandorf
Deutschland

Telefon:

09431 45-324

Fax:

09431 45-327

Email:

info@schwandorf.de

Webseite:

schwandorf.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Schwandorf - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Schwandorf

Schwandorf - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Schwandorf Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Schwandorf beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Schwandorf selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Schwandorf kann entweder per Telefon (09431 45-324) oder per E-Mail (info@schwandorf.de) kontaktiert werden. Webseite: schwandorf.de



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