Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Oberasbach

Wohngeld Beantragen in Oberasbach

Sie möchten in Oberasbach Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Oberasbach ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Oberasbach Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach
Deutschland

Telefon:

0911- 9691-0

Fax:

0911- 69 31 74

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Oberasbach - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Oberasbach

Oberasbach - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Oberasbach Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Oberasbach beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Oberasbach selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Oberasbach kann entweder per Telefon (0911- 9691-0) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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