Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Rechtmehring

Wohngeld Beantragen in Rechtmehring

Sie möchten in Rechtmehring Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Rechtmehring ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Rechtmehring Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Rechtmehring
Korbiniansweg 3
83562 Rechtmehring
Deutschland

Telefon:

08076/499

Fax:

08076/8595

Email:

markus.bauer@vg-maitenbeth.bayern.de

Webseite:

bayern.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Rechtmehring - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Rechtmehring

Rechtmehring - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Rechtmehring Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Rechtmehring beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Rechtmehring selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Rechtmehring kann entweder per Telefon (08076/499) oder per E-Mail (markus.bauer@vg-maitenbeth.bayern.de) kontaktiert werden. Webseite: bayern.de



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