Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Kalchreuth

Wohngeld Beantragen in Kalchreuth

Sie möchten in Kalchreuth Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Kalchreuth ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Kalchreuth Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Kalchreuth
Schulstraße 9
90562 Kalchreuth
Deutschland

Telefon:

0911 518344-0

Fax:

0911 518344-39

Email:

gemeinde@kalchreuth.de

Webseite:

kalchreuth.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Kalchreuth - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Kalchreuth

Kalchreuth - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Kalchreuth Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Kalchreuth beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Kalchreuth selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Kalchreuth kann entweder per Telefon (0911 518344-0) oder per E-Mail (gemeinde@kalchreuth.de) kontaktiert werden. Webseite: kalchreuth.de



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