Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Süßen

Wohngeld Beantragen in Süßen

Sie möchten in Süßen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Süßen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Süßen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bürgerbüro in Süßen
Heidenheimer Straße 30
73079 Süßen
Deutschland

Telefon:

07162 9616 0

Fax:

07162 9616 96

Email:

info@suessen.de

Webseite:

suessen.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Süßen - Baden-Württemberg

Wohngeld ist ein von dem Land Baden-Württemberg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Süßen

Süßen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Süßen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Süßen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Süßen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Süßen kann entweder per Telefon (07162 9616 0) oder per E-Mail (info@suessen.de) kontaktiert werden. Webseite: suessen.de



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