Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Pöcking

Wohngeld Beantragen in Pöcking

Sie möchten in Pöcking Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Pöcking ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Pöcking Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Pöcking
Feldafinger Str. 4
82343 Pöcking
Deutschland

Telefon:

08157 / 9306-0

Fax:

08157 / 7347

Email:

rathaus@poecking.de

Webseite:

poecking.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Pöcking - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Pöcking

Pöcking - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Pöcking Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Pöcking beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Pöcking selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Pöcking kann entweder per Telefon (08157 / 9306-0) oder per E-Mail (rathaus@poecking.de) kontaktiert werden. Webseite: poecking.de



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