Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Pürgen

Wohngeld Beantragen in Pürgen

Sie möchten in Pürgen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Pürgen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Pürgen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Pürgen
Weilheimer Str. 2
86932 Pürgen
Deutschland

Telefon:

08196 / 9301 - 18

Fax:

08196 / 1728

Email:

info@vg-puergen.de

Webseite:

puergen.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Pürgen - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Pürgen

Pürgen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Pürgen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Pürgen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Pürgen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Pürgen kann entweder per Telefon (08196 / 9301 - 18) oder per E-Mail (info@vg-puergen.de) kontaktiert werden. Webseite: puergen.de



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