Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Eiselfing

Wohngeld Beantragen in Eiselfing

Sie möchten in Eiselfing Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Eiselfing ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Eiselfing Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Eiselfing
Am Pfarrstadl 1
83549 Eiselfing
Deutschland

Telefon:

08071 90 97 13

Fax:

08071 90 97 - 16

Email:

gemeinde-eiselfing@t-online.de

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Eiselfing - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Eiselfing

Eiselfing - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Eiselfing Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Eiselfing beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Eiselfing selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Eiselfing kann entweder per Telefon (08071 90 97 13) oder per E-Mail (gemeinde-eiselfing@t-online.de) kontaktiert werden. Webseite:



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