Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Warngau

Wohngeld Beantragen in Warngau

Sie möchten in Warngau Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Warngau ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Warngau Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Warngau
Taubenbergstr. 33
83627 Warngau
Deutschland

Telefon:

08021 9015-14

Fax:

08021 8038

Email:

einwohnermeldeamt@warngau.de

Webseite:

warngau.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Warngau - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Warngau

Warngau - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Warngau Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Warngau beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Warngau selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Warngau kann entweder per Telefon (08021 9015-14) oder per E-Mail (einwohnermeldeamt@warngau.de) kontaktiert werden. Webseite: warngau.de



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