Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Asperg

Wohngeld Beantragen in Asperg

Sie möchten in Asperg Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Asperg ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Asperg Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bürgerbüro in Asperg
Marktplatz 1
71679 Asperg
Deutschland

Telefon:

07141/269-233

Fax:

07141/269-253

Email:

buergeramt@asperg.de

Webseite:

asperg.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Asperg - Baden-Württemberg

Wohngeld ist ein von dem Land Baden-Württemberg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Asperg

Asperg - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Asperg Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Asperg beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Asperg selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Asperg kann entweder per Telefon (07141/269-233) oder per E-Mail (buergeramt@asperg.de) kontaktiert werden. Webseite: asperg.de



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