Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Rothenburg ob der Tauber (Verwaltung)

Wohngeld Beantragen in Rothenburg ob der Tauber (Verwaltung)

Sie möchten in Rothenburg ob der Tauber (Verwaltung) Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Rothenburg ob der Tauber (Verwaltung) ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgeramt der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber
Laiblestraße 31
91541 Rothenburg ob der Tauber
Deutschland

Telefon:

09861/9435-0

Fax:

09861/9435-94

Email:

poststelle@vg-rothenburg.de

Webseite:

rothenburg.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Rothenburg ob der Tauber (Verwaltung)

Rothenburg ob der Tauber (Verwaltung) - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Rothenburg ob der Tauber (Verwaltung) Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Rothenburg ob der Tauber (Verwaltung) selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber kann entweder per Telefon (09861/9435-0) oder per E-Mail (poststelle@vg-rothenburg.de) kontaktiert werden. Webseite: rothenburg.de



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