Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Spatzenhausen

Wohngeld Beantragen in Spatzenhausen

Sie möchten in Spatzenhausen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Spatzenhausen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Spatzenhausen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Spatzenhausen
Dorfstraße 12
82447 Spatzenhausen
Deutschland

Telefon:

08847-69806-10

Fax:

08847-69806-11

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Spatzenhausen - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Spatzenhausen

Spatzenhausen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Spatzenhausen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Spatzenhausen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Spatzenhausen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Spatzenhausen kann entweder per Telefon (08847-69806-10) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



Andere Dienstleistungen