Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Böbing

Wohngeld Beantragen in Böbing

Sie möchten in Böbing Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Böbing ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Böbing Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Böbing
Kirchstr. 22
82389 Böbing
Deutschland

Telefon:

08867 9100-10

Fax:

08867 9100-16

Email:

info.boebing@t-online.de

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Böbing - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Böbing

Böbing - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Böbing Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Böbing beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Böbing selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Böbing kann entweder per Telefon (08867 9100-10) oder per E-Mail (info.boebing@t-online.de) kontaktiert werden. Webseite:



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