Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Pleß

Wohngeld Beantragen in Pleß

Sie möchten in Pleß Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Pleß ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Pleß Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Pleß
Kirchstr. 4
87773 Pleß
Deutschland

Telefon:

08335/280

Fax:

08335/986908

Email:

gemeinde-pless@t-online.de

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Pleß - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Pleß

Pleß - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Pleß Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Pleß beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Pleß selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Pleß kann entweder per Telefon (08335/280) oder per E-Mail (gemeinde-pless@t-online.de) kontaktiert werden. Webseite:



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