Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Kaisersbach

Wohngeld Beantragen in Kaisersbach

Sie möchten in Kaisersbach Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Kaisersbach ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Kaisersbach Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bürgerbüro in Kaisersbach
Dorfstraße 5
73667 Kaisersbach
Deutschland

Telefon:

07184/93838-0

Fax:

07184/93838-21

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Kaisersbach - Baden-Württemberg

Wohngeld ist ein von dem Land Baden-Württemberg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Kaisersbach

Kaisersbach - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Kaisersbach Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Kaisersbach beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Kaisersbach selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Kaisersbach kann entweder per Telefon (07184/93838-0) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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