Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Hallstadt

Wohngeld Beantragen in Hallstadt

Sie möchten in Hallstadt Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Hallstadt ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Hallstadt Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Hallstadt
Marktplatz 2
96103 Hallstadt
Deutschland

Telefon:

0951 750-32

Fax:

0951 750-39

Email:

stadt@hallstadt.de

Webseite:

hallstadt.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Hallstadt - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Hallstadt

Hallstadt - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Hallstadt Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Hallstadt beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Hallstadt selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Hallstadt kann entweder per Telefon (0951 750-32) oder per E-Mail (stadt@hallstadt.de) kontaktiert werden. Webseite: hallstadt.de



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