Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Kemmern

Wohngeld Beantragen in Kemmern

Sie möchten in Kemmern Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Kemmern ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Kemmern Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Kemmern
Hauptstr. 2
96164 Kemmern
Deutschland

Telefon:

09544 / 9432-0

Fax:

09544 / 9432-29

Email:

gemeinde@kemmern.de

Webseite:

kemmern.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Kemmern - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Kemmern

Kemmern - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Kemmern Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Kemmern beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Kemmern selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Kemmern kann entweder per Telefon (09544 / 9432-0) oder per E-Mail (gemeinde@kemmern.de) kontaktiert werden. Webseite: kemmern.de



Andere Dienstleistungen