Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Garmisch-Partenkirchen

Wohngeld Beantragen in Garmisch-Partenkirchen

Sie möchten in Garmisch-Partenkirchen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Garmisch-Partenkirchen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Garmisch-Partenkirchen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Garmisch-Partenkirchen
Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen
Deutschland

Telefon:

08821-910-160

Fax:

08821-910-9005

Email:

einwohneramt@gapa.de

Webseite:

gapa.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Garmisch-Partenkirchen - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Garmisch-Partenkirchen

Garmisch-Partenkirchen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Garmisch-Partenkirchen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Garmisch-Partenkirchen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Garmisch-Partenkirchen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Garmisch-Partenkirchen kann entweder per Telefon (08821-910-160) oder per E-Mail (einwohneramt@gapa.de) kontaktiert werden. Webseite: gapa.de



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