Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Ebensfeld

Wohngeld Beantragen in Ebensfeld

Sie möchten in Ebensfeld Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Ebensfeld ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Ebensfeld Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Ebensfeld
Rinnigstr. 6
96248 Ebensfeld
Deutschland

Telefon:

09573/9608-19

Fax:

09573/9608-30

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Ebensfeld - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Ebensfeld

Ebensfeld - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Ebensfeld Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Ebensfeld beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Ebensfeld selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Ebensfeld kann entweder per Telefon (09573/9608-19) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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