Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Ketzin

Wohngeld Beantragen in Ketzin

Sie möchten in Ketzin Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Ketzin ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Ketzin Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Brandenburg

Anschrift:

Bürgerbüro in Ketzin
Rathausstraße 7
14669 Ketzin
Deutschland

Telefon:

033233-720122

Fax:

Email:

info@ketzin.de

Webseite:

ketzin.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Ketzin - Brandenburg

Wohngeld ist ein von dem Land Brandenburg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Ketzin

Ketzin - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Ketzin Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Ketzin beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Ketzin selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Ketzin kann entweder per Telefon (033233-720122) oder per E-Mail (info@ketzin.de) kontaktiert werden. Webseite: ketzin.de



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