Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Wildau

Wohngeld Beantragen in Wildau

Sie möchten in Wildau Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Wildau ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Volkshaus Wildau Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Brandenburg

Anschrift:

Volkshaus Wildau
Karl-Marx-Str. 36
15745 Wildau
Deutschland

Telefon:

03375-505433

Fax:

Email:

gemeinde@wildau.de

Webseite:

wildau.de

Wohngeldstelle - Volkshaus Wildau - Brandenburg

Wohngeld ist ein von dem Land Brandenburg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Wildau

Wildau - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Wildau Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Volkshaus Wildau beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Wildau selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Volkshaus Wildau kann entweder per Telefon (03375-505433) oder per E-Mail (gemeinde@wildau.de) kontaktiert werden. Webseite: wildau.de



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