Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Schönewalde

Wohngeld Beantragen in Schönewalde

Sie möchten in Schönewalde Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Schönewalde ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Schönewalde Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Brandenburg

Anschrift:

Bürgeramt in Schönewalde
Markt 48
04916 Schönewalde
Deutschland

Telefon:

035362-7433-0

Fax:

035362-7433-40

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Schönewalde - Brandenburg

Wohngeld ist ein von dem Land Brandenburg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Schönewalde

Schönewalde - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Schönewalde Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Schönewalde beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Schönewalde selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Schönewalde kann entweder per Telefon (035362-7433-0) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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