Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Löpten

Wohngeld Beantragen in Löpten

Sie möchten in Löpten Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Löpten ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Ortsbürgermeister Löpten Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Brandenburg

Anschrift:

Ortsbürgermeister Löpten
Dorfstr. 18
15757 Löpten
Deutschland

Telefon:

033766-62411

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Ortsbürgermeister Löpten - Brandenburg

Wohngeld ist ein von dem Land Brandenburg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Löpten

Löpten - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Löpten Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Ortsbürgermeister Löpten beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Löpten selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Ortsbürgermeister Löpten kann entweder per Telefon (033766-62411) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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