Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Golßen

Wohngeld Beantragen in Golßen

Sie möchten in Golßen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Golßen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Amt Golßener Land Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Brandenburg

Anschrift:

Amt Golßener Land
Hauptstraße 41
15938 Golßen
Deutschland

Telefon:

035452-384-0

Fax:

035452-38424

Email:

ordnungsamt@unterspreewald.de

Webseite:

unterspreewald.de

Wohngeldstelle - Amt Golßener Land - Brandenburg

Wohngeld ist ein von dem Land Brandenburg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Golßen

Golßen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Golßen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Amt Golßener Land beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Golßen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Amt Golßener Land kann entweder per Telefon (035452-384-0) oder per E-Mail (ordnungsamt@unterspreewald.de) kontaktiert werden. Webseite: unterspreewald.de



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