Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Templin

Wohngeld Beantragen in Templin

Sie möchten in Templin Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Templin ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Meldeamt in Templin Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Brandenburg

Anschrift:

Meldeamt in Templin
Prenzlauer Allee 7
17268 Templin
Deutschland

Telefon:

03987-2030119

Fax:

_

Email:

Webseite:

www.templin.de

Wohngeldstelle - Meldeamt in Templin - Brandenburg

Wohngeld ist ein von dem Land Brandenburg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Templin

Templin - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Templin Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Meldeamt in Templin beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Templin selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Meldeamt in Templin kann entweder per Telefon (03987-2030119) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite: www.templin.de



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