Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Wriezen

Wohngeld Beantragen in Wriezen

Sie möchten in Wriezen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Wriezen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Meldeamt in Wriezen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Brandenburg

Anschrift:

Meldeamt in Wriezen
Freienwalder Straße 50
16269 Wriezen
Deutschland

Telefon:

033456-49145

Fax:

Email:

stadtverwaltung@wriezen.de

Webseite:

wriezen.de

Wohngeldstelle - Meldeamt in Wriezen - Brandenburg

Wohngeld ist ein von dem Land Brandenburg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Wriezen

Wriezen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Wriezen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Meldeamt in Wriezen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Wriezen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Meldeamt in Wriezen kann entweder per Telefon (033456-49145) oder per E-Mail (stadtverwaltung@wriezen.de) kontaktiert werden. Webseite: wriezen.de



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