Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Oppelhain

Wohngeld Beantragen in Oppelhain

Sie möchten in Oppelhain Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Oppelhain ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Dorfgemeinschaftshaus Oppelhain Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Brandenburg

Anschrift:

Dorfgemeinschaftshaus Oppelhain
Hauptstraße 27
03238 Oppelhain
Deutschland

Telefon:

035325-570

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Dorfgemeinschaftshaus Oppelhain - Brandenburg

Wohngeld ist ein von dem Land Brandenburg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Oppelhain

Oppelhain - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Oppelhain Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Dorfgemeinschaftshaus Oppelhain beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Oppelhain selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Dorfgemeinschaftshaus Oppelhain kann entweder per Telefon (035325-570) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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