Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Straupitz

Wohngeld Beantragen in Straupitz

Sie möchten in Straupitz Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Straupitz ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Straupitz Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Brandenburg

Anschrift:

Bürgerbüro in Straupitz
Kirchstraße 11
15913 Straupitz
Deutschland

Telefon:

035475-863-0

Fax:

Email:

amt-lieberose-oberspreewald@t-online.de

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Straupitz - Brandenburg

Wohngeld ist ein von dem Land Brandenburg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Straupitz

Straupitz - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Straupitz Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Straupitz beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Straupitz selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Straupitz kann entweder per Telefon (035475-863-0) oder per E-Mail (amt-lieberose-oberspreewald@t-online.de) kontaktiert werden. Webseite:



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