Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Gröden

Wohngeld Beantragen in Gröden

Sie möchten in Gröden Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Gröden ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Gröden Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Brandenburg

Anschrift:

Bürgerbüro in Gröden
Großenhainer Str. 25
04932 Gröden
Deutschland

Telefon:

035343-76217

Fax:

035343-512

Email:

amtschradenland@t-online.de

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Gröden - Brandenburg

Wohngeld ist ein von dem Land Brandenburg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Gröden

Gröden - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Gröden Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Gröden beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Gröden selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Gröden kann entweder per Telefon (035343-76217) oder per E-Mail (amtschradenland@t-online.de) kontaktiert werden. Webseite:



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