Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Schotten

Wohngeld Beantragen in Schotten

Sie möchten in Schotten Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Schotten ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Schotten Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Hessen

Anschrift:

Bürgeramt in Schotten
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Deutschland

Telefon:

0 60 44/ 66-0

Fax:

0 60 44/ 66-69

Email:

info@schotten.de

Webseite:

schotten.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Schotten - Hessen

Wohngeld ist ein von dem Land Hessen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Schotten

Schotten - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Schotten Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Schotten beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Schotten selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Schotten kann entweder per Telefon (0 60 44/ 66-0) oder per E-Mail (info@schotten.de) kontaktiert werden. Webseite: schotten.de



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