Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Grebenau

Wohngeld Beantragen in Grebenau

Sie möchten in Grebenau Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Grebenau ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Grebenau Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Hessen

Anschrift:

Bürgeramt in Grebenau
Amthof 2
36323 Grebenau
Deutschland

Telefon:

06646-97013

Fax:

06646-97016

Email:

info@grebenau.de

Webseite:

grebenau.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Grebenau - Hessen

Wohngeld ist ein von dem Land Hessen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Grebenau

Grebenau - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Grebenau Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Grebenau beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Grebenau selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Grebenau kann entweder per Telefon (06646-97013) oder per E-Mail (info@grebenau.de) kontaktiert werden. Webseite: grebenau.de



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