Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Jesberg

Wohngeld Beantragen in Jesberg

Sie möchten in Jesberg Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Jesberg ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Jesberg Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Hessen

Anschrift:

Bürgeramt in Jesberg
Frankfurter Straße 1
34632 Jesberg
Deutschland

Telefon:

06695/9601-11

Fax:

06695/9601-22

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Jesberg - Hessen

Wohngeld ist ein von dem Land Hessen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Jesberg

Jesberg - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Jesberg Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Jesberg beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Jesberg selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Jesberg kann entweder per Telefon (06695/9601-11) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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