Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Neuental

Wohngeld Beantragen in Neuental

Sie möchten in Neuental Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Neuental ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Neuental Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Hessen

Anschrift:

Bürgeramt in Neuental
Hauptstraße 8
34599 Neuental
Deutschland

Telefon:

06693-80 38 60

Fax:

06693-80 38 625

Email:

gemeindeverwaltung@neuental.de

Webseite:

neuental.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Neuental - Hessen

Wohngeld ist ein von dem Land Hessen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Neuental

Neuental - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Neuental Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Neuental beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Neuental selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Neuental kann entweder per Telefon (06693-80 38 60) oder per E-Mail (gemeindeverwaltung@neuental.de) kontaktiert werden. Webseite: neuental.de



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