Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Rotenburg a. d. Fulda (Landkreis)

Wohngeld Beantragen in Rotenburg a. d. Fulda (Landkreis)

Sie möchten in Rotenburg a. d. Fulda (Landkreis) Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Rotenburg a. d. Fulda (Landkreis) ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerservice-Büro des Landkreises in Rotenburg a. d. Fulda Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Hessen

Anschrift:

Bürgerservice-Büro des Landkreises in Rotenburg a. d. Fulda
Lindenstraße 1
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Deutschland

Telefon:

06623 817-0

Fax:

06623 817-20

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerservice-Büro des Landkreises in Rotenburg a. d. Fulda - Hessen

Wohngeld ist ein von dem Land Hessen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Rotenburg a. d. Fulda (Landkreis)

Rotenburg a. d. Fulda (Landkreis) - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Rotenburg a. d. Fulda (Landkreis) Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerservice-Büro des Landkreises in Rotenburg a. d. Fulda beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Rotenburg a. d. Fulda (Landkreis) selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerservice-Büro des Landkreises in Rotenburg a. d. Fulda kann entweder per Telefon (06623 817-0) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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