Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Weilmünster

Wohngeld Beantragen in Weilmünster

Sie möchten in Weilmünster Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Weilmünster ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Weilmünster Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Hessen

Anschrift:

Bürgeramt in Weilmünster
Rathausplatz 8
35789 Weilmünster
Deutschland

Telefon:

06472-916992

Fax:

06472-916910

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Weilmünster - Hessen

Wohngeld ist ein von dem Land Hessen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Weilmünster

Weilmünster - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Weilmünster Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Weilmünster beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Weilmünster selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Weilmünster kann entweder per Telefon (06472-916992) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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