Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Vöhl

Wohngeld Beantragen in Vöhl

Sie möchten in Vöhl Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Vöhl ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Vöhl Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Hessen

Anschrift:

Bürgeramt in Vöhl
Schlossstraße 1
34516 Vöhl
Deutschland

Telefon:

0 56 35/ 99 31 35

Fax:

05635/ 993199

Email:

ordnungsamt@voehl.de

Webseite:

voehl.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Vöhl - Hessen

Wohngeld ist ein von dem Land Hessen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Vöhl

Vöhl - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Vöhl Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Vöhl beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Vöhl selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Vöhl kann entweder per Telefon (0 56 35/ 99 31 35) oder per E-Mail (ordnungsamt@voehl.de) kontaktiert werden. Webseite: voehl.de



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