Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Weilrod

Wohngeld Beantragen in Weilrod

Sie möchten in Weilrod Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Weilrod ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Weilrod Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Hessen

Anschrift:

Bürgeramt in Weilrod
Am Senner 2
61277 Weilrod
Deutschland

Telefon:

06083 / 9509 - 0

Fax:

06083 / 9509 - 26

Email:

rathaus@weilrod.de

Webseite:

weilrod.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Weilrod - Hessen

Wohngeld ist ein von dem Land Hessen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Weilrod

Weilrod - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Weilrod Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Weilrod beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Weilrod selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Weilrod kann entweder per Telefon (06083 / 9509 - 0) oder per E-Mail (rathaus@weilrod.de) kontaktiert werden. Webseite: weilrod.de



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