Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Waldeck

Wohngeld Beantragen in Waldeck

Sie möchten in Waldeck Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Waldeck ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Waldeck Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Hessen

Anschrift:

Bürgeramt in Waldeck
Am Rathaus 1
34513 Waldeck
Deutschland

Telefon:

05634/ 709-10

Fax:

05634/ 709-45

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Waldeck - Hessen

Wohngeld ist ein von dem Land Hessen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Waldeck

Waldeck - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Waldeck Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Waldeck beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Waldeck selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Waldeck kann entweder per Telefon (05634/ 709-10) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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