Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Waldems

Wohngeld Beantragen in Waldems

Sie möchten in Waldems Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Waldems ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Waldems Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Hessen

Anschrift:

Bürgeramt in Waldems
Schulgasse 2
65529 Waldems
Deutschland

Telefon:

06126 592 20

Fax:

06126/4785

Email:

bgm@gemeinde-waldems.de

Webseite:

gemeinde-waldems.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Waldems - Hessen

Wohngeld ist ein von dem Land Hessen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Waldems

Waldems - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Waldems Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Waldems beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Waldems selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Waldems kann entweder per Telefon (06126 592 20) oder per E-Mail (bgm@gemeinde-waldems.de) kontaktiert werden. Webseite: gemeinde-waldems.de



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