Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Eppstein

Wohngeld Beantragen in Eppstein

Sie möchten in Eppstein Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Eppstein ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Eppstein Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Hessen

Anschrift:

Bürgeramt in Eppstein
Hauptstraße 99
65817 Eppstein
Deutschland

Telefon:

06198/ 305 405

Fax:

06198/ 305 406

Email:

buergerbuero@eppstein.de

Webseite:

eppstein.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Eppstein - Hessen

Wohngeld ist ein von dem Land Hessen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Eppstein

Eppstein - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Eppstein Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Eppstein beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Eppstein selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Eppstein kann entweder per Telefon (06198/ 305 405) oder per E-Mail (buergerbuero@eppstein.de) kontaktiert werden. Webseite: eppstein.de



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