Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Riedstadt

Wohngeld Beantragen in Riedstadt

Sie möchten in Riedstadt Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Riedstadt ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Riedstadt Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Hessen

Anschrift:

Bürgeramt in Riedstadt
Rathausplatz 1
64560 Riedstadt
Deutschland

Telefon:

0 61 58 / 181 331

Fax:

0 61 58 / 181 330

Email:

ema@riedstadt.de

Webseite:

riedstadt.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Riedstadt - Hessen

Wohngeld ist ein von dem Land Hessen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Riedstadt

Riedstadt - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Riedstadt Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Riedstadt beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Riedstadt selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Riedstadt kann entweder per Telefon (0 61 58 / 181 331) oder per E-Mail (ema@riedstadt.de) kontaktiert werden. Webseite: riedstadt.de



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