Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Pforzheim - Kreisverwaltung

Wohngeld Beantragen in Pforzheim - Kreisverwaltung

Sie möchten in Pforzheim - Kreisverwaltung Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Pforzheim - Kreisverwaltung ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Kreisverwaltung des Enzkreises - Bürgeramt in Pforzheim Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Kreisverwaltung des Enzkreises - Bürgeramt in Pforzheim
Zähringerallee 3
75177 Pforzheim
Deutschland

Telefon:

07231 308-0

Fax:

07231 308-9417

Email:

landratsamt@enzkreis.de

Webseite:

enzkreis.de

Wohngeldstelle - Kreisverwaltung des Enzkreises - Bürgeramt in Pforzheim - Baden-Württemberg

Wohngeld ist ein von dem Land Baden-Württemberg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Pforzheim - Kreisverwaltung

Pforzheim - Kreisverwaltung - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Pforzheim - Kreisverwaltung Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Kreisverwaltung des Enzkreises - Bürgeramt in Pforzheim beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Pforzheim - Kreisverwaltung selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Kreisverwaltung des Enzkreises - Bürgeramt in Pforzheim kann entweder per Telefon (07231 308-0) oder per E-Mail (landratsamt@enzkreis.de) kontaktiert werden. Webseite: enzkreis.de



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