Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Lorsch

Wohngeld Beantragen in Lorsch

Sie möchten in Lorsch Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Lorsch ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Lorsch Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Hessen

Anschrift:

Bürgeramt in Lorsch
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
64653 Lorsch
Deutschland

Telefon:

06251-5967-143

Fax:

06251-5967-100

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Lorsch - Hessen

Wohngeld ist ein von dem Land Hessen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Lorsch

Lorsch - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Lorsch Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Lorsch beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Lorsch selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Lorsch kann entweder per Telefon (06251-5967-143) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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