Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Brüel

Wohngeld Beantragen in Brüel

Sie möchten in Brüel Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Brüel ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro Brüel Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern

Anschrift:

Bürgerbüro Brüel
August-Bebel-Straße 1
19412 Brüel
Deutschland

Telefon:

038483-33317

Fax:

Email:

schaefer@stadt-sternberg.de

Webseite:

stadt-sternberg.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro Brüel - Mecklenburg-Vorpommern

Wohngeld ist ein von dem Land Mecklenburg-Vorpommern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Brüel

Brüel - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Brüel Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro Brüel beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Brüel selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro Brüel kann entweder per Telefon (038483-33317) oder per E-Mail (schaefer@stadt-sternberg.de) kontaktiert werden. Webseite: stadt-sternberg.de



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