Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Anklam

Wohngeld Beantragen in Anklam

Sie möchten in Anklam Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Anklam ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Anklam Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern

Anschrift:

Bürgeramt in Anklam
Markt 3
17389 Anklam
Deutschland

Telefon:

03971-835-230

Fax:

03971-835-250

Email:

C.Scheffler@anklam.de

Webseite:

anklam.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Anklam - Mecklenburg-Vorpommern

Wohngeld ist ein von dem Land Mecklenburg-Vorpommern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Anklam

Anklam - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Anklam Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Anklam beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Anklam selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Anklam kann entweder per Telefon (03971-835-230) oder per E-Mail (C.Scheffler@anklam.de) kontaktiert werden. Webseite: anklam.de



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