Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Grevesmühlen (Nordwestmecklenburg)

Wohngeld Beantragen in Grevesmühlen (Nordwestmecklenburg)

Sie möchten in Grevesmühlen (Nordwestmecklenburg) Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Grevesmühlen (Nordwestmecklenburg) ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Landkreis Nordwestmecklenburg - Bürgeramt in Grevesmühlen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern

Anschrift:

Landkreis Nordwestmecklenburg - Bürgeramt in Grevesmühlen
Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen (Nordwestmecklenburg)
Deutschland

Telefon:

03881 722 0

Fax:

03881 722 340

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Landkreis Nordwestmecklenburg - Bürgeramt in Grevesmühlen - Mecklenburg-Vorpommern

Wohngeld ist ein von dem Land Mecklenburg-Vorpommern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Grevesmühlen (Nordwestmecklenburg)

Grevesmühlen (Nordwestmecklenburg) - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Grevesmühlen (Nordwestmecklenburg) Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Landkreis Nordwestmecklenburg - Bürgeramt in Grevesmühlen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Grevesmühlen (Nordwestmecklenburg) selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Landkreis Nordwestmecklenburg - Bürgeramt in Grevesmühlen kann entweder per Telefon (03881 722 0) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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