Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Prohn

Wohngeld Beantragen in Prohn

Sie möchten in Prohn Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Prohn ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Gemeindebüro Prohn Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern

Anschrift:

Gemeindebüro Prohn
Straße 32
18445 Prohn
Deutschland

Telefon:

038323-221

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Gemeindebüro Prohn - Mecklenburg-Vorpommern

Wohngeld ist ein von dem Land Mecklenburg-Vorpommern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Prohn

Prohn - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Prohn Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Gemeindebüro Prohn beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Prohn selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Gemeindebüro Prohn kann entweder per Telefon (038323-221) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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